Steuerbonus für Dämmung nutzen

Seit dem 01.01.2020 können Bauherren einen Steuerbonus für den Einbau Ihrer Dämmung geltend machen. 20% der Sanierungskosten sind über die Steuer förderfähig absetzbar. Im 1. und 2. Kalenderjahr wird die Einkommensteuer um je 7% Prozent der Sanierungskosten ermäßigt – maximal um je 14.000 Euro. Im dritten Kalenderjahr können Bauherren nochmal 6% Prozent ihrer Sanierungskosten geltend machen – maximal 12.000 Euro. Innerhalb von drei Jahren können maximal 40.000 Euro von der Steuer geltend gemacht werden.

Voraussetzungen sind, dass

-die energetische Sanierung von einem, der Sanierung entsprechenden, Fachunternehmen gemäß §35c  Absatz 1 Satz 6 des Einkommenssteuergesetzes ausgeführt wurde.

-die Anforderungen der KfW- bzw- BAFA erfüllt werden.

 

Haben Sie Fragen zur steuerlichen Förderung der energetische Sanierung? Sprechen Sie uns gerne an.

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